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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages über ein Motorboot, der zwischen dem Charterer und Verscharterer abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die ausschließliche Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und seine Mitreisenden an.

§1 Vertragsabschluss, Zahlung, Kaution

1.1     Der Abschluss des Chartervertrages erfolgt durch die verbindliche Buchung des Charterers und einer Auftragsbestätigung des Vercharterers oder Vermittlers (Annahme). Beide Erklärungen haben schriftlich, per Fax, per Internet oder Email zu erfolgen. Mit der Überweisung der Anzahlung erklärt sich der Charterer mit den Vertragsbedingungen, sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er über die Regeln des Bootsgebrauchs und die Verkehrsregeln in Kenntnis gesetzt wurde.

1.2     Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises zur Zahlung fällig. Die Zahlung des restlichen Mietpreises hat sechs Wochen vor Übergabe des Bootes zu erfolgen. Erfolgt die Anzahlung nicht binnen der o.g. Frist nach Zugang der Auftragsbestätigung, ist der Vercharterer berechtigt, vom Chartervertrag zurückzutreten und das Mietboot anderweitig zu vergeben.

1.3     Die Kaution von 300 Euro ist mit der zweiten Überweisung (wie in der Buchungsbestätigung angegeben) zu hinterlegen. Der Abschluss einer entsprechenden Kautionsversicherung wird angeraten.

§2 Grundsätzliches Rücktrittsrecht des Mieters, Entschädigung

Der Charterer kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermittler oder dem Vercharterer vom Chartervertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermittler oder dem Vercharterer. Im Fall einer Stornierung behalten wir uns vor, einen Kosten- Ausfallaufwand zu berechnen:

  • bei Stornierung bis 45 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
  • bei Stornierung bis 44 - 30 Tage vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreise
  • bei Stornierung ab 29 Tage vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Mietpreises

Dem Charterer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass beim Vercharterer ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Charterer kann bei Rücktritt vom Chartervertrag einen Ersatzcharterer benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vercharterer kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Chartervertrag ein, so haften er und der bisherige Charterer dem Vercharterer gegenüber als Gesamtschuldner für den Charterpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 Euro, auf seine vorstehende Entschädigungspflicht angerechnet. Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

§3 Pflichten des Vercharterers

3.1     Das Motorboot wird dem Charterer sauber und vollgetankt übergeben. Es wird vom Charterer vollgetankt und  aufgeräumt zurückgegeben. Für einen anfallenden Tankaufwand, weil nicht getankt oder nicht vollgetankt, durch die Charterbasis werden wir dem Charterkunden die Tankrechnung und eine Aufwands- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 30 Euro von der Kaution in Abzug bringen. Dem Übergabepersonal ist bei Rückgabe ein aktueller Tankbeleg vorzulegen.

3.2     Das Mietboot ist Haftpflicht- und Vollkaskoversichert, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind hiervon ausgenommen. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 300 Euro. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages und können dem Charterer auf Wunsch vorgelegt werden.

3.3     Durch erforderliche Reparatur- oder Wartungsarbeiten kann sich die Übergabe des Mietbootes verschieben. Eine Zeitdifferenz von bis zu 2 Stunden gilt hierbei als vereinbart.

3.4     Kann das Mietboot zu dem vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfall bei dem Vorcharterer) steht es dem Vercharterer frei, sofern für den Charterer zumutbar, ein vergleichbares Ersatzboot zu stellen oder den Mietbetrag zurück zu erstatten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Reduzierte Preise des Ersatzbootes werden ausbezahlt.

§4 Pflichten des Charterers

Der Charterer sichert zu und verpflichtet sich wie folgt:

4.1     die Grundsätze der guten Seemannschaft zu beherrschen und einzuhalten sowie ausreichende Erfahrungen in der Führung eines Motorbootes in der gebuchten Klasse zu besitzen, bzw. einen verantwortlichen Bootsführer (Skipper) mit diesen Eigenschaften zu stellen.

4.2     Ist bei Mietübergabe der Charterer nicht im Besitz der notwendigen körperlichen Fähigkeiten zum Führen eines Bootes, behält sich der Vercharterer vor, die Übergabe des Mietbootes bei Einbehalt des Charterpreises zu verweigern oder einen Skipper im Namen und auf Kosten des Charterers zu stellen.

4.3     im Besitz des erforderlichen Führerscheins oder Befähigungsnachweises für das Führen eines Motorbootes in der gebuchten Klasse und dem vereinbarten Revier zu sein und mind. 21 Jahre alt ist bzw. einen Skipper mit dieser Eigenschaft zu stellen. Soweit weder der Mieter noch der von ihm gestellte Bootsführer (Skipper) eine entsprechende Legitimation vorweisen kann, ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Ansprüche wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.4     sich vor Übernahme über die Gegebenheiten des Fahrgebiets eingehend zu informieren, wie z.B. über Strömungen und veränderte Wasserstände, Niedrigwasserbereiche und aktuelle Wetterverhältnisse.

4.5     Boot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, das Boot nicht mit Straßenschuhen zu betreten.

4.6     der Ölstand, der Kühlwasserstand und die Bilgen sind täglich, der Austritt des Kühlwassers laufend durch den Charterer zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers.

4.7     Die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes, hier der Niederlande zu beachten, An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen sowie anfallende Hafengebühren zu bezahlen.

4.8     Das Mietboot nicht zu gewerblichen Zwecken zu verwenden, keine fremden Passagiere mitzunehmen, das Mietboot ohne schriftliche Genehmigung des Vercharterers keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten, keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren und keine undeklarierten, zollpflichtigen oder verbotenen Waren und Gegenstände sowie Tiere an Bord zu nehmen.

4.9     das vereinbarte Revier, dem Binnenbereich um Lemmer, nur mit Zustimmung des Vercharterers zu verlassen. Ausdrücklich verboten ist das Befahren des Ijsselmeeres und der Randmeere. Ausdrücklich verboten ist das Befahren von Schleusen!

4.10   keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.

4.11   vor der Ausfahrt die Wettersituation beobachten und die örtlichen täglichen Wettervorhersagen einzusehen. Bei angesagten Windstärken ab 7 Bft. Ist der schützende Hafen oder Liegeplatz nicht zu verlassen. Bei Starkwind- und Sturmwarnung während der Bootsfahrt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für Mannschaft (Rettungsgeräte) und Mietboot zu treffen und sofort den nächsten Hafen aufzusuchen.

4.12   bei Schäden, Grundberührungen, Kollisionen, Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sofort (telefonisch, per Fax oder Email) den Vermieter zu benachrichtigen. Beim Schaden am Mietboot oder an Personen eine Niederschrift anzufertigen und für eine Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes usw. zu sorgen.

4.13   außer in Notfällen das Mietboot nicht zum Schleppen anderer Fahrzeuge zu verwenden oder sich schleppen oder bergen zu lassen. Schleppmanöver nur mit eigener Leine durchzuführen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen. Gegebenenfalls ist zum Ausgangspunkt zurückzukehren, um eine Reparatur zu ermöglichen.

4.14   das Mietboot nach Rückkehr in einwandfreien, ordentlichem, aufgeklartem und gereinigtem Zustand zurück zu gegeben. Abweichungen werden dem Charterer in Rechnung gestellt.

4.15   Zustand des Mietbootes und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar bei der Übergabe- und Rückgabe zu überprüfen (Checkliste) und dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen.

4.16   Mängel am Mietboot unverzüglich beim Vercharterer anzuzeigen und im Übergabe- oder Rückgabeprotokoll zu vermerken. Später angezeigte Reklamationen werden ausgeschlossen.

4.17   Eine Regattateilnahme oder andere Teilnahmen an Veranstaltungen auf dem Wasser sind mit Mietbooten von Dock 11 nicht gestattet und auch nicht versichert!

4.18   Unsere Mietboote ohne Führerscheinpflicht dürfen nicht auf dem Ijsselmeer gefahren werden, nicht bei Nacht, Unwetter, Starkwind oder bei Nebel.

4.19   Unsere führerscheinpflichtigen Mietboote dürfen ausschließlich im Bereich der Führerscheinerlaubnis fahren (SBF Binnen, nur im Binnengewässer / zzgl. SBF See, auch auf dem Ijsselmeer). Das Fahren bei Nacht, Nebel, Starkwind und Unwetter ist verboten.

4.20   Der Rumpf unserer Mietboote darf keinen direkten Kontakt mit Ufer, Stegen oder dem Grund, bzw. Land haben. Das bedeutet: Benutzen Sie jederzeit und rechtzeitig die Fender zum Schutz der Rumpfoberfläche.

§5 Festmachen des Mietbootes über Nacht

Jeder Charterer verpflichtet sich, einen geeigneten Liegeplatz für die Nacht für das Mietboot zu finden und dafür Sorge zu tragen, dass es fachgerecht angebunden wird und sich nicht vom Steg lösen kann. Auch ist das Bootszubehör vor Witterung zu schützen (Auflagen, Kartenmaterial, Schwimmwesten etc. an die vorgesehenen Plätze zurücklegen, sowie die Kajüte, wenn vorhanden wieder verschließen. Wichtig über Nacht). Anders behält sich der Vercharterer vor, die Kaution einzubehalten und/oder das Mietboot ohne Rückerstattung wieder einzuziehen.

§6 Ordnungsgemäße Nutzung

Bitte benutzen Sie alle Mietboote unserer Flotte ordnungsgemäß, das bedeutet, wie oben beschrieben, nur als Erholungsobjekt. Es darf in keinem Falle die zulässige Personenzahl für das jeweilige Mietboot überschritten werden. Das selbständige Handeln an Motor, Bootstechnik oder der Gebrauch als Spielplatz von Kindern wird untersagt. Der Vercharterer kann in diesem Fall die Kaution einbehalten, und/oder das Boot ohne Rückerstattung einziehen.

§7 Reparaturen

Soweit Reparaturen während der Dauer der Vermietung anfallen hat der Charterer sich vor Durchführung der Reparatur mit dem Vercharterer in Verbindung zu setzen und abzustimmen.

§8 Rücktritt des Charterers oder Minderung des Charterpreises bei verspäteter Übergabe oder Mängel

8.1     Wird das Mietboot oder zumindest ein gleichwertiges Ersatzboot nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer frühestens 4 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten.

8.2     Weitergehende Ersatzansprüche des Charterers gegen den Vercharterer wegen verspäteter oder nicht stattgefundener Übergabe, außer für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Personenschäden, sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so hat er Anspruch auf Erstattung des anteiligen Charterpreises für die Zeit, um die das Mietboot später einsatzfähig wurde.

8.3     Schäden am Mietboot und der Ausrüstung, die die Fahrtüchtigkeit des Mietbootes nicht beeinträchtigen und die Nutzung des Mietbootes weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.

§9 Rücktritt durch den Vercharterer

Der Vercharterer behält sich das Recht vor, vom Chartervertrag zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von besonderen Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, unmöglich oder gefährdet wird. Solche Umstände können z.B. höhere Gewalt oder die fehlende Verfügbarkeit des Mietbootes aus Gründen, die der Vercharterer nicht zu vertreten hat. Bei Rücktritt seitens des Vercharterers aus einem der o.g. genannten Gründe erhält der Charterer seine geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Vercharterer, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Verletzt oder gefährdet der Charterer durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der übrigen Personen auf dem Mietboot, erlischt der Chartervertrag mit sofortiger Wirkung und es bestehen keine weiteren Rechtsansprüche. Es darf in keinem Fall die zulässige Personenzahl für das jeweilige Mietboot überschritten werden.

§10 Nachträgliche Terminänderungen, bzw. Umbuchungen

Sofern diese möglich sind, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 Euro berechnet.

§11 Haftung des Vercharterers

11.1   Der Vercharterer haftet dem Charterer und seiner Crew nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vercharterers entstehen.

11.2   Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials und elektronischer Instrumente wie z. B. Seekarten, Handbücher, Kompass, usw. verursacht werden.

11.3   Ansprüche des Charterers infolge von Nichtbenutzbarkeit des Motorbootes wegen Schäden oder Totalausfall, welche durch den Charterer oder einen Dritten während der Charterzeit verursacht werden, sind ausgeschlossen.

11.4   Der Vercharterer haftet nicht für an Bord vergessene Gegenstände, sowie für entstandene Schäden an Wertgegenständen (wie Notebooks, Kameras, Mobiltelefone, Bekleidung etc.) durch Wasser, Öl, Benzin u.ä..

§12 Haftung des Charterers

12.1   Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Vercharterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt das Mietboot auf eigene Verantwortung.

12.2   Lässt der Charterer das Mietboot an einem anderen als den vereinbarten Rückgabeort zurück, so ist der Charterer dem Vercharterer zur Erstattung der Rückführungskosten verpflichtet. Sollte die Rückführung des Mietbootes den Mietzeitraum überschreiten, gilt das Mietboot erst mit Eintreffen im vereinbarten Rückgabehafen als vom Charterer zurückgegeben.

12.3   Eine verspätete Rückgabe des Mietbootes und eine durch den Charterer verschuldete Nichtbenutzbarkeit des Mietbootes führen zu Schadensersatzansprüchen seitens des Vercharterers. Die verspätete Rückgabe des Mietbootes führt zur Verlängerung des Chartervertrages um die Verspätung und der Ersatzpflicht des Charterers für Nutzungsausfallschäden des Vercharterers.

12.4   Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch den Vercharterer zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regressnahme des Charterers vorbehalten hat (z.B. Beschädigung der Radarantenne durch schlagende Segel). Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden.

Die Bedingungen des Versicherers, welche auf Nachfrage übersandt werden, sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall ist vom Charterer zu tragen. Bei mängelfreier Rückgabe des Mietbootes und der Ausrüstung wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Etwaige nicht durch die Kaution oder Versicherung gedeckte Schäden sind dem Vercharterer unverzüglich zu ersetzen.

12.5   Sind Charterer und Bootsführer (Skipper) nicht identisch, tritt der Charterer der Haftung des Bootsführers bei.

12.6   Der Abschluss einer erweiterten Skipper Haftpflichtversicherung (welche Crew-Haftpflicht untereinander und Ersatz von Schäden am Mietboot bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit regelt) und einer Folgeschadenversicherung wird empfohlen.

12.7   Der Charterer haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Charterer stellt den Vercharterer von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße von dem Vercharterer erheben.

12.8   Verschwiegene Schäden hat der Charterer auch nach Kautionsrückzahlung noch zu ersetzen.

12.9   Im Falle eines Haftpflichtschadens fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro pro Schadenfall an.

§13 Sonstiges

13.1   Eine Verlängerung des Chartervertrages ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich.

13.2   Bei offensichtlichen Fehlern bei Berechnung des angeführten Mietpreises hat der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, den Charterpreis gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit des Mietvertrages im Übrigen berührt wird.

13.3   Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach Bestätigung in Textform durch den Vercharterer oder den Vermittler wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.

13.4   An Bord unserer Boote sind keine Haustiere erlaubt! Sollte nachträglich festgestellt werden, dass ohne Einwilligung des Vercharterers Haustiere an Bord waren, ist der Vercharterer durch den Übergebenden berechtigt die Kaution in voller Höhe einzubehalten.

§14 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.

§15 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters. Es gilt ausschließlich niederländisches Recht. Die Vercharterung eines Bootes fällt nicht unter das Reiserecht, sondern ist eine Dienstleistung.

§16 Datenschutzerklärung

Mit der Buchungsanfrage erklärt sich der Charterer damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze auf den Datenträgern von Dock 11 gespeichert werden. Mit Unterzeichnung des Chartervertrages erklärt sich der Charterkunde mit den Datenschutz-bedingungen der Firma Dock 11 V.O.F, Claudia und Dr. Markus Tosse einverstanden. Sie finden diese nochmals auf unserer Homepage unter www.dock-11.nl.

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